Jeder pflegerische Bedarf unserer Patientinnen und Patienten ist uns wichtig und wir nehmen uns die Zeit für Sie oder Ihre Angehörigen, die Sie brauchen - ganz im Sinne unserer Philosophie
Wir bieten alle wesentlichen Pflegeleistungen an – individuell auf Ihre Situation abgestimmt und über die Pflegekasse abrechenbar.
Lebenshilfe
Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
Palliativ-
versorgung
Würdevolle Begleitung in der letzten Lebensphase
Verhinderungs-
pflege
Vertretung bei Ausfall der Hauptpflegekraft
Private Leistungen
Zusatzleistungen nach Ihren Wünschen
Jede unserer Leistungen hat ein einziges Ziel: Ihnen Sicherheit geben und Ihrem Angehörigen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Ihre zu pflegende Person fühlt sich jeden Tag frisch und gepflegt – mit Würde und ohne dass sie sich schämt. Ihr Selbstwertgefühl bleibt erhalten.
Das Zuhause bleibt sauber und ordentlich – genau so, wie es sich Ihr Angehöriger wünscht. Kein Staub, keine bergweise Wäsche mehr, die Sorge löst sich auf.
Keine Angst mehr vor falscher Dosierung oder vergessenen Tabletten. Sie schlafen ruhig, weil Sie wissen: Die Medikamente sind sicher verwaltet.
Einsamkeit schleichst sich oft unbemerkt ein. Unsere Pflegekräfte sind da – für ein Gespräch, einen gemeinsamen Spaziergang oder einfach als verlässliche Gesellschaft im Alltag.
Sie müssen keinen einzigen Antrag selbst verstehen. Wir kümmern uns um alles – und holen das Maximum an Leistungen für Sie heraus.
Endlich wieder Zeit für sich selbst – für einen Spaziergang, einen Kaffee mit Freunden oder einfach zum Durchatmen. Ohne schlechtes Gewissen.
Ihr Partner für ambulante Pflege • gleich ob Gesetzlich- oder Privatversichert.
Bitte beachten Sie unsere regulären Büro-Öffnungszeiten. In dieser nehmen wir Ihren Anruf oder auch Ihre Nachricht entgegen und beantworten diese schnellst als Möglich.
Geprüft, anerkannt, qualifiziert
MDK geprüft
Qualitätskontrolle durch den MDK
BPA Mitglied
Bundesverband Pflege
Pflegekassen anerkannt
Alle gesetzlichen Kassen
Qualifiziertes Personal
Fachkraftquote nach § 71 SGB XI
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